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   VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132   

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VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132 (https://dejure.org/2019,42080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132 (https://dejure.org/2019,42080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 2019 - 1 ZB 17.2132 (https://dejure.org/2019,42080)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35 Abs. 2 und Abs. 3
    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses

  • rewis.io

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Abgrenzung Innenbereich; Außenbereich; Bebauungszusammenhang; Baugenehmigung; Berufung; Doppelgarage; Einfamilienhaus; ernstlicher Zweifel; Innenbereich; Zulassung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 2 ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1
    Streit um die Ablehnung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses im Außenbereich; Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch ein nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben; Fehlender Bebauungszusammenhang; Abgrenzung des Innenbereichs vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Würdigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten einzelfallbezogen zu entscheiden (stRspr, zuletzt BVerwG" B.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - NVwZ 2018" 1651; B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67; BayVGH, B.v. 6.4.2018 - 1 ZB 16.2599 - juris Rn. 5).

    Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67; B.v. 4.1.1995 - 4 B 273.94 - juris Rn. 3).

    Die Frage, ob der für die Zurechnung zum Bebauungszusammenhang entscheidende "Eindruck der Geschlossenheit" (Zusammengehörigkeit) vermittelt wird, richtet sich nur nach den äußerlich wahrnehmbaren örtlichen Verhältnissen (BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - ZfBR 1991, 126; B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
    Mit zunehmender Größe der Freifläche wird allerdings das Vorliegen einer Baulücke weniger wahrscheinlich (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - ZfBR 1991, 126).

    Die Frage, ob der für die Zurechnung zum Bebauungszusammenhang entscheidende "Eindruck der Geschlossenheit" (Zusammengehörigkeit) vermittelt wird, richtet sich nur nach den äußerlich wahrnehmbaren örtlichen Verhältnissen (BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - ZfBR 1991, 126; B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67).

  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 B 45.14

    Begriff der Splittersiedlung; Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
    Eine durch verbindliche Bauleitplanung nicht geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang im Sinn des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - juris Rn. 6; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631; BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 37).

    Höchstrichterlich geklärt ist auch, dass die - durch eine verbindliche Bauleitplanung nicht geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise ist, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang im Sinn des § 35 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - juris Rn. 6; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
    Eine durch verbindliche Bauleitplanung nicht geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang im Sinn des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - juris Rn. 6; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631; BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 37).

    Höchstrichterlich geklärt ist auch, dass die - durch eine verbindliche Bauleitplanung nicht geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise ist, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang im Sinn des § 35 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - juris Rn. 6; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012).

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
    Ein Verfahrensfehler liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
    Die vom Kläger als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage, ob Darstellungen in amtlichen Karten Aussagekraft für die Frage der Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich zukommt, ist anhand der Flächennutzungspläne höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.1970 - IV C 77.68 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16

    Zur städtebaulich prägenden Wirkung von Gewächshäusern; Bindungswirkung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinn "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2017 - 4 B 46.16 - ZfBR 2017, 471; U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275).
  • VGH Bayern, 06.04.2018 - 1 ZB 16.2599

    In Ortsrandlage unzulässige Wohnhäuser - Beeinträchtigung der Eigenart der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Würdigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten einzelfallbezogen zu entscheiden (stRspr, zuletzt BVerwG" B.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - NVwZ 2018" 1651; B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67; BayVGH, B.v. 6.4.2018 - 1 ZB 16.2599 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 04.01.1995 - 4 B 273.94
  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 2 B 14.2817

    Bebauungsplan; Geschossflächenzahl; Befreiung; Grundzüge der Planung;

  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

  • BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17

    Abgrenzung von Einfügen; Abgrenzungskriterien; Bebauungszusammenhang;

  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98

    Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig

  • BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14

    Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16

    Erstmalige Zulassung von Flugverkehr in den Nachtrandstunden; ehemaliger

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

  • VG München, 15.10.2019 - M 1 K 17.4328

    Erfolglose Klage auf einen Vorbescheid für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern

    Im Hinblick auf Freiflächen ist von einer Baulücke auszugehen, wenn sie von der angrenzenden zusammenhängenden Bebauung so stark geprägt werden, dass die Errichtung eines Vorhabens auf dieser Fläche als Fortsetzung der vorhandenen Bebauung erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2019 - 1 ZB 17.2132 - Rn. 4).

    Letztlich entscheidend für die Bestimmung einer Baulücke sind die Umstände des konkreten Einzelfalls, was sich nicht zuletzt daran zeigt, dass auch in späteren Entscheidungen des BayVGH auf eine umfassende Bewertung der Umstände des Einzelfalls und nicht auf die "Faustformel" Bezug genommen wurde (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 16.6.2015 - 1 B 14.2772 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 6.11.2019 - 1 ZB 17.2132 - Rn. 4).

  • VG München, 27.06.2022 - M 8 K 20.1565

    Unzulässigkeit eines Wohnbauvorhabens im Innenbereich hinsichtlich des Maßes der

    Eine unbebaute Fläche ist - als Baulücke - Teil des Bebauungszusammenhangs, wenn sie von der angrenzenden zusammenhängenden Bebauung so stark geprägt wird, dass die Errichtung eines Gebäudes auf dieser Fläche als Fortsetzung der vorhandenen Bebauung erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2019 - 1 ZB 17.2132 - Rn. 4).
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